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In: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung
In: Ergänzungsband 49
In: The economic history review, Band 13, Heft 2, S. 309
ISSN: 1468-0289
In: zrgg, Band 77, Heft 1, S. 378-380
ISSN: 2304-4861
In: Beihefte zu "Der Staat" 20
Main description: "Verfassungsänderungen" ist ein vielschichtiger Begriff. Er verweist unter anderem darauf, dass "Verfassungen" keine statischen Texte sind und Verfassungsgeschichte wie alle Geschichte ein dynamischer Prozess ist. In neun Vorträgen, die hier in überarbeiteter und mit Fußnoten versehener Fassung zum Abdruck kommen, nahmen sich Verfassungshistoriker Philosophischer und Juristischer Fakultäten Deutschlands, Frankreichs und Österreichs während der 17. Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte in der Evangelischen Akademie Hofgeismar vom 15. bis 17. März 2010 dieser Thematik an. Im Zentrum standen nicht nur Verfassungsänderungen und Verfassungswandel vom Deutschen Bund über das Deutsche Reich 1871 - 1918 bis zur Weimarer Republik, sondern auch die Verfassungsentwicklungen in der DDR 1949 - 1990 und jene des Bonner Grundgesetzes seit 1949. Darüber hinaus wurden die Verfassungsgeschichte Österreichs von 1848 bis 1938 und Frankreichs im 19. und 20. Jahrhundert behandelt. Eingeleitet wurde die Tagung mit zwei Beiträgen zu den fundamentalgesetzlich geprägten Epochen des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, in denen es noch keine Verfassungen gab, sehr wohl aber eine rechtliche Verfasstheit. Die Diskussionen zu den einzelnen Vorträgen sind im Wortlaut dokumentiert.
In: Beihefte zu "Der Staat" 20
In: Der Staat. Beihefte 20
Main description: "Verfassungsänderungen" ist ein vielschichtiger Begriff. Er verweist unter anderem darauf, dass "Verfassungen" keine statischen Texte sind und Verfassungsgeschichte wie alle Geschichte ein dynamischer Prozess ist. In neun Vorträgen, die hier in überarbeiteter und mit Fußnoten versehener Fassung zum Abdruck kommen, nahmen sich Verfassungshistoriker Philosophischer und Juristischer Fakultäten Deutschlands, Frankreichs und Österreichs während der 17. Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte in der Evangelischen Akademie Hofgeismar vom 15. bis 17. März 2010 dieser Thematik an. Im Zentrum standen nicht nur Verfassungsänderungen und Verfassungswandel vom Deutschen Bund über das Deutsche Reich 1871 - 1918 bis zur Weimarer Republik, sondern auch die Verfassungsentwicklungen in der DDR 1949 - 1990 und jene des Bonner Grundgesetzes seit 1949. Darüber hinaus wurden die Verfassungsgeschichte Österreichs von 1848 bis 1938 und Frankreichs im 19. und 20. Jahrhundert behandelt. Eingeleitet wurde die Tagung mit zwei Beiträgen zu den fundamentalgesetzlich geprägten Epochen des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, in denen es noch keine Verfassungen gab, sehr wohl aber eine rechtliche Verfasstheit. Die Diskussionen zu den einzelnen Vorträgen sind im Wortlaut dokumentiert.
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht. Beiheft, Heft 18, S. 85-108
ISSN: 0720-6828
Der Autor untersucht die Bedeutung der Verfassungsgeschichte als Fach im Rahmen der Juristenausbildung sowie als Wissenschaftsdisziplin innerhalb der Rechtsgeschichte im Verlauf der jüngeren Vergangenheit sowie ihren aktuellen Stellenwert als Prüfungsfach und Wissenschaftsdisziplin an den österreichischen Universitäten. Er zeigt, dass die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten folgende Tendenzen aufweist (1) eine zunehmende Verdrängung der Verfassungsgeschichte aus der Lehre bedingt durch Kürzungen der Rechtsgeschichte in den Lehrplänen, und damit zusammenhängend (2) eine Reduktion des für die Rechtsgeschichte zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Personals (in Wien, Graz, Innsbruck und vor allem Salzburg). Daraus resultiert zumindest teilweise (3) eine rückläufige Forschungstätigkeit, die sich auch auf die Verfassungsgeschichte auswirkt. Von den Standorten Wien und Graz abgesehen, gibt es an den übrigen rechtshistorischen Instituten de facto keine auf die Verfassungsgeschichte bezogene Forschung mehr. Diese Tendenzen werden (4) verstärkt durch eine zunehmende Orientierung der Rechtshistoriker an anderen Forschungsfeldern sowie durch die Hinwendung zu nicht rechtshistorischen Forschungsfeldern wie etwa Gender Studies oder Mediation in Linz und Salzburg bzw. Mediation und Rechtspolitik in Graz. (ICI2)
In: Beihefte zu "Der Staat" 18
In: Der Staat. Beihefte 18
Main description: Den Intentionen der Vereinigung für Verfassungsgeschichte seit ihrer Gründung im Jahre 1977 entsprechend widmen sich die Beiträge von Historikern und Juristen aus der Schweiz, Italien, Österreich und Deutschland dem Generalthema in unterschiedlichen Aspekten vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Sie reichen von der Neubetrachtung des alten Deutungsmusters "Heiliges Römisches Reich und Nationalstaat im Mittelalter" in europäischer Perspektive bis hin zu aktuellen Problemen, Methoden und Forschungsaufgaben einer europäischen Verfassungsgeschichte. Verfassungsentwicklungen in ausgewählten europäischen Staaten in verschiedenen Epochen der Neuzeit werden ebenso thematisiert wie Stand, Probleme und Perspektiven verfassungsgeschichtlicher Forschung aus der Sicht von Geschichts- und Rechtswissenschaft.
In: Verfassungsgeschichte der Republik Österreich Bd. 1
In: Constitutions of the World from the late 18th Century to the Middle of the 19th Century Europe - 2
Main description: Als Band 2 erscheinen die Verfassungsdokumente Österreichs, Ungarns und Liechtensteins. Der Band enthält eine Sammlung von 39 der wichtigsten Verfassungsdokumente dieser Länder. Die 22 Verfassungstexte aus Österreich aus den Jahren 1816 bis 1849 hat die Verfassungshistorikerin Ilse Reiter herausgegeben. Darunter befinden sich die "Verfassung von Österreich" von 1848 und das 1849 veröffentlichte "Grundrechtspatent von Österreich", in dem erstmals unter dem Druck einer liberalen Öffentlichkeit echte Grundrechte verliehen, diese aber gleichzeitig durch vage Definitionen stark eingeschränkt wurden. In Ungarn sind in der Zeit von 1791 bis 1848 elf Verfassungsdokumente erschienen. Im Königreich Ungarn entwickelte sich nach 1806 eine starke liberale und nationale, gegen Österreich gerichtete, Bewegung. Das spiegelt sich auch in den Verfassungstexten wider, in denen in den 1840er Jahren Ungarisch Latein als Amtssprache ablöste. Der Historiker András Cieger hat die Dokumente herausgegeben. Sechs Bestimmungen und Verfassungstexte sind aus dem seit 1815 zum Deutschen Bund zählenden Liechtenstein überliefert. Sie wurden vom Archivar und Historiker Paul Vogt ediert und annotiert. Forschenden, Lehrenden und Studierenden der Geschichte, der Politologie, der Politischen Philosophie, der Soziologie und des Staatsrechts steht mit den Bänden erstmals eine vollständige, auf authentischer Textbasis zugängliche und annotierte Sammlung von historischen Verfassungstexten zur Verfügung. Die einzigartige und grundlegende Quellenedition dokumentiert umfassend die Verfassungsgeschichte Österreichs, Ungarns, Liechtensteins und Deutschlands. Gleichzeitig ergänzt sie die Mikrofiche-Edition Verfassungen der Welt 1850 bis zur Gegenwart, die ebenfalls im K. G. Saur Verlag veröffentlicht wird.
In: Manz Studienbuch
Rechtsgeschichte dient dem besseren Verständnis sowohl der konkreten Rechtsordnung als auch des Rechts im Allgemeinen. Jede Rechtsordnung ist historisch gewachsen. Doch selbst in der praktischen Rechtsanwendung kommt man kaum an geschichtlichen Aspekten des Rechts vorbei: So gehört die historische Auslegung zu den gängigen rechtswissenschaftlichen Methoden; die Kenntnis der Entstehungsbedingungen einer Norm ist Voraussetzung für rechtspolitische Überlegungen und legistische Weiterentwicklung. Auch die überarbeitete 5. Auflage bietet unter Darstellung der Strafrechtsgeschichte sowie einem umfangreichen Sach- und Personenregister einen fundierten Überblick über die österreichische Rechtsgeschichte. Diverse Karten und eine Zeittafel ergänzen die Darstellung.